Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Schutz bei Auseinandersetzungen rund um Mobilität im Straßenverkehr – egal, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, E-Bike, Bus oder als Fußgänger unterwegs sind.
Dazu zählen z.B. Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall, die Geltendmachung von Schadenersatz, Bußgeld oder Streit nach einem Fahrzeugkauf.
Versicherungsschutz besteht bereits ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.
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Diese Thematik ist vergleichbar mit der Frage nach einem Maßanzug oder einem Anzug von der Stange – allerdings mit einem gravierenden Unterschied: Bei uns ist die maßgeschneiderte Variante nicht teurer.
Weil Sie als Verbraucher in der Regel nicht bewerten können, ob der jeweilige Tarif der passende ist. Denn wir gehen nicht nur von einem ganzheitlichen Beratungsansatz aus, sondern bewerten die Produkte und Tarife auch nach zahlreichen Kriterien im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Konstellationen in Familie, Beruf oder Hobby.
Unser Anliegen ist es, Ihnen unabhängig von eigenen wirtschaftlichen Interessen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu empfehlen. Deshalb haben wir uns für die Rechtsstellung des Maklers entschieden: Ein Makler ist Sachwalter des Kunden und hat somit per Gesetz die Aufgabe, den Kunden vor dem Versicherer zu vertreten und seine Interessen zu wahren.
Und um das auch nach Außen zu kommunizieren, erhält jeder unserer Kunden die Zusage, dass wir im Falle einer Leistungsverweigerung des Versicherers für die Erstberatung bei einem Fachanwalt sorgen.